Befreiung von der Zuzahlung
Ist Ihre individuelle Belastungsgrenze (=2% Ihres Bruttojahreseinkommen bzw. 1 % nach Anerkennung einer chronischen Erkrankung) erreicht, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, welche für das restliche Kalenderjahr gültig ist.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie Ihre Zuzahlungsbefreiung erhalten haben.
Sie können Ihren Zuzahlungsbefreiungsausweis auch einmalig in der Anmeldung Ihrer Arztpraxis zur Weiterleitung an unsere Apotheke vorlegen.